In Zusammenarbeit mit der Deutschen Bibelgesellschaft gibt es ab voraussichtlich November die Lutherbibel 1984 für SongBeamer bei uns. Ab sofort kann man auf der Seite http://www.songbeamer.net diese Bibel vorbestellen.
Der Preis von 99 Euro beeinhaltet bereits die notwendigen Rechte zur Projektion. Dies entspricht genau dem Preis, den man sonst an die DBG für die Projektionsrechte zahlen müsste, wenn man sich die Übersetzung aus einer anderen Quelle besorgt.
Es wäre sehr gut, wenn diejenigen, die jetzt schon wissen, daß sie gerne ein Exemplar haben möchten, die Vorbestellung möglichst bald abschicken könnten. Das erleichtert uns die Abschätzung wieviele CDs wir benötigen (bzw. bestellen müssen) enorm
da ich ELEKTRIKUS bin und nicht JURISTIKUS dazu folgende Frage:
gibt es eine generelle Regelung zu den Projektionsrechten oder ist das eine Sache des Herausgebers/Verlegers der Bibelübersetzung?
Gibt es vielleicht eine generelle Vereinbarung (z.B. des BFP) mit den Rechteinhabern der Bibelübersetzungen, ähnlich der GEMA bei den Liedern?
Ich ging davon aus, daß mit dem Kauf einer Bibel in elektronischer Form die Texte auch gebeamt werden dürfen, aber das scheint wohl nicht korrekt zu sein.
die Linzenz einer Software bezieht sich meistens auf den Installationsort, z.B. den Beamrechner. Mit dieser Lizenz ist es Dir erlaubt diese Texte auf diesem Rechner zu verwenden, auszudrucken, zu dekorieren oder per Beamer an die Wand zu werfen.
nun hab ich da mal ne frage warum kann man die Hoffnung für alle 3.0 oder wie sie genau heist für etwa 5 € kaufen und in SongBeamer einspeisen.
Somit ist doch eine Präsentation damit möglich, ist dies den legal.
Ich bin mir sicher einige verwenden dies übersetzung und es währe schade wenn es nicht rechtmässig währe diese Übersetzung zu präsentiern.
Daniel Dittmer hat geschrieben:nun hab ich da mal ne frage warum kann man die Hoffnung für alle 3.0 oder wie sie genau heist für etwa 5 € kaufen und in SongBeamer einspeisen.
Das kommt daher, daß der Brunnen-Verlag mit den Rechten sehr freigibig ist.
Und was ist mit der Lutherbibel der Deutschen Bibelgesellschaft ISBN 3-438-01816-0 die kann ich ja nicht in SB integrieren könnte man die nicht dazu machen oder sind da die Rechte strenger?
Daniel Dittmer hat geschrieben:Und was ist mit der Lutherbibel der Deutschen Bibelgesellschaft ISBN 3-438-01816-0 die kann ich ja nicht in SB integrieren könnte man die nicht dazu machen oder sind da die Rechte strenger?
Um diese Bibelcard verwenden zu dürfen müsstest du dir für 99€ die Rechte bei der Deutschen Bibelgesellschaft erwerben. Da kannst du gleich unsere Version nehmen.
Ich hätte mal eine Frage passend zu dem ganzen Thema:
Ich bin in einer Gemeinde der ev. Landeskirche Württemberg. Soweit ich weiß hat die Landeskirche die Recht für die Verwendung der Lutherbibel erworben. (Ist das richtig?). Gibt es die Möglichkeit, für Gemeinden, die schon die Rechte haben, eine billigere Version anzubieten, in der sie nur den Text kaufen?
Als zweites habe ich ein Problem:
Ich kann meine Bibelcard Gute Nachricht nicht umwandeln, trotz der Erklärungen im Forum und im Songbeamer Wiki. Könnte mir evtl. jemand die umgewandelte Datei der Guten Nachticht schicken, da ich ja eh die Bibelcard (und somit die Rechte dazu) besitze, nur das ganze Umwandeln nicht funktioniert?
Mir geht es nur m den Bibeltext, dass ich den im Gottesdienst projezieren kann. Das andere sind eher Spielereien, über die man danach nachdenken kann ... Mich würde aber erstmal nur der Bibeltext der Luther 84 im Songbeamerformat interessieren.
Wir bekommen die CDs so von der Deutschen Bibelgesellschaft. Also ich persönlich hätte kein Problem damit, das einzeln zu verkaufen falls wir das dürfen.
Die DBG ist da erstmal abwartend. Also je besser sich die Luther 1984 verkauft, desto besser stehen die Chancen, daß wir noch weitere Bibelübersetzungen bekommen.
sam.cog hat geschrieben:Ich bin in einer Gemeinde der ev. Landeskirche Württemberg. Soweit ich weiß hat die Landeskirche die Recht für die Verwendung der Lutherbibel erworben. (Ist das richtig?).
Hallo Sam,
also bei der DBG ist diesbezüglich nichts bekannt. Also wir bräuchten auf jeden Fall eine Quelle bzw. Lizenznachweis um diesbezüglich etwas unternehmen zu können.